Projektförderung beim Fonds Soziokultur

Projektförderung

Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur. Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«

Was wird gefördert

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.

Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.

Antragsfristen

Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres.

Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal “Antragstellung” geöffnet und schließt automatisch um 24 Uhr des 02.05. oder des 02.11.

Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor 24 Uhr zu technischen Problemen kommen und Ihr Antrag kann nicht mehr eingereicht werden. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag vorher abzusenden.

Wie viel kann beantagt werden?

Mindestens 3.000 Euro – maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Projektlaufzeit

Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartner*innen, potentiellen Förderern, möglichen Aufführungsorten, gewünschten Künstler*innen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden:

Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres


Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. 


Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. 

Förderentscheidung

Antragsfrist 2. Mai: Ende Juni / Anfang Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Anfang / Mitte Januar des Folgejahres

Antragsvordruck

Auf unseren Internetseiten steht ein eigener Menüpunkt Antragstellung zur Verfügung. In diesem Menüpunkt können Sie Ihren Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreichen.

Der Antragsvordruck ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

1. Halbjahr eines Jahres 01.04. – 02.05. (24 Uhr)

2. Halbjahr eines Jahres 01.10. – 02.11. (24 Uhr)

Tipps und Link zur Seite der FONDS SOZIOKULTUR FÖRDERUNG

Link zum FONDS SOZIOKULTUR: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

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