Projektförderung für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren.

Projektförderung

U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen

Fonds Soziokultur fördert Kulturprojekte von 18- bis 25-Jährigen!

Junge Ideen und Akteur*innen gesucht: Im Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen” stehen 18- bis 25-Jährige als soziokulturelle Verantwortliche im Vordergrund. Ob als junge Kulturinitiative, die im Stadtteil oder auf dem Dorf ein Kulturprojekt umsetzen möchte oder als Ideengeberin für eine Gruppe junger Erwachsener: Das kulturelle Selbermachen vielleicht an ungewöhnlichen Orten und mit anderen, die kulturell noch nicht so aktiv sind, steht im Mittelpunkt.

Wer kann Förderanträge stellen?

Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten. Antragsberechtigt sind aber auch Vereine, die stellvertretend für junge Menschen den Förderantrag stellen. Hierbei darf es sich aber nicht um ein Projekt des Vereins FÜR junge Menschen handeln, sondern es muss ein Projekt VON jungen Menschen sein (z.B. bei FSJler*innen). Der Verein übernimmt dann stellvertretend für den/die Projektverantwortliche (18 – 25 Jahre) die finanztechnische Abwicklung des Projektes.

Aus dem Antrag (Selbstdarstellung) muss erkennbar werden, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zu Streetart im Stadtteil, eine Tanzperformance mit der Schlange am Supermarkt, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Straßenzugs oder eine Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstler*innen … der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben und einen Bezug zur Gesellschaft herzustellen.

Wie können Förderanträge gestellt werden?

Anträge auf eine finanzielle Unterstützung müssen über das Einloggen in unser Antragsportal erfolgen. Dafür gibt es ein (schlankes) Online-Formular auf den Internet-Seiten des Fonds Soziokultur.

Wie viel Fördermittel können beantragt werden?

Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 4.000 Euro pro Vorhaben begrenzt und dürfen 80% der Gesamtkosten/-finanzierung nicht übersteigen.

Antragsfristen

Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr eingereicht werden:

2. Mai
Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollen.
Projektbeginn: nicht vor dem 15. Juli.
Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.

2. November
Dieser Termin ist für Projekte bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres starten sollen.
Projektbeginn: Nicht vor Ende Januar des Folgejahres.

Es gilt jeweils das Datum der Einreichung über das Online-Portal.

Tipps zur Antragstellung

Bitte beachten Sie auch unsere Tipps für Antragsteller*innen, in denen häufig gestellte Fragen beantwortet werden: Tipps für Antragsteller*innen

Fragen

Rufen Sie uns bei Fragen – formal, inhaltlich, finanziell – gerne an.

Fon (02 28) 97 144 79-0
Email info@fonds-soziokultur.de

Eine junge Kuratoriumskommission des Fonds entscheidet Ende Februar 2022 über die eingegangenen Anträge und eine mögliche Förderung.

Die Projekte dürfen (inkl. Vorbereitungszeit) nicht vor Anfang März 2022 beginnen, dürfen aber bis 2023 dauern.

Nutzen Sie unsere Online-Beratungen am 7. und 27. April 2022– jeweils 17-18 Uhr – bitte melden Sie sich hier für einen Termin an.

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Fonds Soziokultur

Weberstr. 59 a

53113 Bonn

info@fonds-soziokultur.de

Fon 0228 97 14 47 90

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