Finanzielle Unterstüzung für Energiesparmaßnahmen, Fahrradständer u.v.m.

Mit der Komunalrichtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Beispiele der Fördermöglichkeiten

Folgende Organisationen können einen Förderantrag stellen

  • Kommunen
  • kommunal Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Zudem spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte

Programmlaufzeit und Einreichungsfristen

Das Programm läuft von Januar 2022 bis 31. Dezember. 2027. Es können in der gesamten Laufzeit Anträge gestelt werden.

Strategische und investive Förderschwerpunkte

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 den kommunalen Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte von unterschiedlichen kommunalen Akteur*innen gestellt werden.

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

  •  Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Implementierung eines Umweltmanagements
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
  • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
  • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement

Investive Klimaschutzmaßnahmen

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • Sanierung von Innen-und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung
  • Energie-und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
  • Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

Ansprechpartner

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz bietet:

  • Beratung zu Fördermöglichkeiten
  • Info-Veranstaltungen
  • Seminare für Zuwendungsempfänger

Projektträger Jülich bietet:

  • Detailberatung zur Kommunalrichtlinie
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Vermittlung zu Seminaren und Antragspaten

weitere Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

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