Inklusive & Partizipative Projekte

Aktion Mensch

Kunst und Kultur für alle

Gemeinsam Kunst und Kultur leben und genießen: Inklusion heißt auch, das eigene Lebensumfeld und Freizeitaktivitäten selbstbestimmt gestalten zu können. Partizipative Vorhaben wie Tanzprojekte, Konzerte, Malerei oder Fotografie ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung und Entfaltung. Wir unterstützen inklusive Projekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung sich kreativ mit eigenen Ideen und Wünschen einbringen können. Für die inhaltliche und barrierefreie Ausgestaltung stellt die Aktion Mensch bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bereit.

Förderidee

Partizipative Projekte im Bereich Kunst und Kultur, die die Zielgruppe selbstbestimmt nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestaltet. Im Fokus stehen die Bausteine Partizipation und Barrierefreiheit

Zielgruppen

Die Aktion Mensch fördert partizipative Vorhaben für:

  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
  • Kinder und Jugendliche

Förderzeitraum

Förderanträge können vom 15. Juni 2022 bis zum 15. Juni 2023 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.

Anforderungen an die Förderaktion

  • Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Dafür bitten wir Sie im Falle einer Bewilligung mit Projektabschluss über den Link im Abschlussbericht das Feedback der Projekt-Teilnehmenden einzuholen.
  • Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt. 
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 Euro pro Vorhaben.
  • Baustein 2 kann nur in Verbindung mit Baustein 1 beantragt werden: Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
  • Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
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