Projektträger können ab sofort Anträge auf Förderung von Kleinprojekten und Gastspielen in 2023 bei der Kulturstiftung einreichen.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular und ist fortlaufend möglich.
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung kleinere Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens mit Förderbeträgen zwischen 500 und 5.000 Euro. Rund 1.300 Kleinprojekte konnte die Kulturstiftung seit Beginn des Förderprogramms 2019 unterstützen. Für das Jahr 2023 steht ein Fördervolumen von rund 700.000 Euro zur Verfügung. Anträge sollten mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen.
Seit fünf Jahren fördert die Kulturstiftung Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen inner- und außerhalb Sachsens, seit drei Jahren auch Gastspiele aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Für das Förderprogramm stehen jährlich insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Seit Beginn des Programmes konnten bisher insgesamt rund 500 Anträge sächsischer Künstlerinnen und Künstler für Gastspiele in ganz Europa bewilligt werden. Auch nicht-sächsische Ensembles und Kunstschaffende können Förderung für ihre Gastspiele in Sachsen beantragen. Antragsfähig sind Gastspiele von Ausstellungen, Installationen, Performances, Film- oder Videopräsentationen sowie Tanz-, Theater- und Figurentheaterproduktionen. Anträge müssen mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Gastspiel vorliegen.
Weitere Informationen hier:
Kleinprojektefonds
Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Gastspielförderung Bildende Kunst